Hausordnung

HAUSORDNUNG
DER KAISERSAAL GASTRONOMIE- UND VERANSTALTUNGS GMBH

 

Stand: März 2024

 

Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen des Kaisersaals in Erfurt (nachfolgend „Versammlungsstätte“ genannt). Der jeweilige Veranstalter und die Kaisersaal Gastronomie- und Veranstaltungs GmbH als Betreiberin kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.

 

Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

 

Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht im gesamten Gebäude Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Wir bitten die Besucher, sich in einer angemessenen Lautstärke zu verständigen, um angrenzende Bewohner vor Lärm zu schützen.

 

Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen.

 

Die Anordnung der Flucht- und Rettungswege und Notausgänge aus den Versammlungsräumen ist in einem Flucht- und Rettungswegeplan im Treppenhaus des Kaisersaals dargestellt. Zusätzlich werden alle Flucht- und Rettungswege und Notausgänge mit grünlich leuchtenden Piktogrammen in der Versammlungsstätte angezeigt. Bei Gefahrensituationen informieren Sie bitte unverzüglich:

 

Notruf intern: 0361/5688128 | Polizei: 110 (extern) | Feuerwehr: 112 (extern)

 

Gänge, Notausgänge, Feuerlöscheinrichtungen und Feuermelder dürfen nicht verstellt oder verhängt werden.

 

Rollstühle und Rollatoren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mit auf die Ränge 1 und 2 des Kaisersaales genommen werden. Entsprechende Hinweisschilder sind zu beachten.

 

Garderobe, Taschen- und Körperkontrollen: Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

 

Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

 

Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den  Kassen und Einlassbereichen.

 

Das Mitführen folgender Sachen ist verboten: 

  • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
  • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
  • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
  • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
  • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
  • Sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen
  • Tiere (mit Ausnahme von Führhunden, Blindenhunden und Diensthunden)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
  • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

 

Werbung und Verkauf:  In den Räumen sowie auf dem umgebenden Gelände der Versammlungsstätte ist jede Art von Werbung und Verkauf untersagt. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung durch die Betreiberin.

 

Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter der Betreiberin, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.

 

Videoüberwachung: Die Betreiberin weist darauf hin, dass Teile der Versammlungsstätte Video überwacht werden.

 

Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei manchen Veranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Versammlungsstätte hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums).

 

Vermeidung von Lärm: Wir bitten unsere Besucher, sich in einer angemessenen Lautstärke zu verständigen, um angrenzende Bewohner vor Lärm zu schützen.

 

Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

Veranstaltungsbesucher, sonstige Personen und Mieter der Räumlichkeiten des Kaisersaals erkennen diese Hausordnung mit dem Betreten des Hauses an. Änderungen und Ausnahmen dieser Hausordnung bedürfen der Schriftform.